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Geschichte einer Inschrift

EINE VOLLENDUNG

Die Geschichte des Weinbaugebiets Saint-Émilion reicht weit in die Vergangenheit zurück. Es brauchte viele Jahrhunderte und das Werk von Mensch und Natur, um zur Aufnahme in die Liste der UNESCO zu gelangen. Doch im 20. Jahrhundert beschleunigten sich die Dinge.
Die Winzer waren sich ihres außergewöhnlichen Erbes bewusst und starteten regelmäßig Initiativen, um die hervorragende Qualität der Weinberge aufrechtzuerhalten.

 

Nach der Schaffung der AOC Saint-Émilion wurde die Jurade neu gegründet, die revidierbare Klassifizierung eingeführt, und dann öffneten sich die Schlösser der Öffentlichkeit. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur nachhaltigen Entwicklung wurden systematisiert. All diese anspruchsvollen Bestimmungen spornten die Winzer in ihrer Besessenheit von Spitzenleistungen an und führten 1999 zur Anerkennung durch die UNESCO.

 

Vor 20 Jahren wurde das Weinbaugebiet von der UNESCO als Kulturlandschaft in das Weltkulturerbe der Menschheit aufgenommen. Schlüsselmomente markieren die großartige Geschichte der Saint-Émilion-Weine und festigen ihren Ruf bei einem weltweiten Publikum von Weinkennern.

DIE EINTRAGUNG DER GERICHTSBARKEIT AM 5. DEZEMBER 1999

Saint-Emilion war das erste Weinbaugebiet, das aufgrund seiner Kulturlandschaften in die Liste des Weltkulturerbes der Menschheit aufgenommen wurde.

DIE EINTRAGUNG DER GERICHTSBARKEI

DIE KRITERIEN, DIE BEI DER ANMELDUNG BERÜCKSICHTIGT WURDEN

Kriterium III – Die Juridiction de Saint-Emilion ist ein herausragendes Beispiel für eine Weinbau- und historische Landschaft, die bis heute intakt und in Betrieb geblieben ist.

Kriterium IV – Die historische Juridiction de Saint-Emilion veranschaulicht auf außergewöhnliche Weise den intensiven Anbau von Weinreben in einer genau abgegrenzten Region.

„Kulturerbe ist das Erbe der Vergangenheit, das wir heute genießen und an zukünftige Generationen weitergeben.“
Auszug aus dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972

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